Rechtsprechung
   VG Dresden, 04.04.2012 - 7 K 824/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8494
VG Dresden, 04.04.2012 - 7 K 824/10 (https://dejure.org/2012,8494)
VG Dresden, Entscheidung vom 04.04.2012 - 7 K 824/10 (https://dejure.org/2012,8494)
VG Dresden, Entscheidung vom 04. April 2012 - 7 K 824/10 (https://dejure.org/2012,8494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,8494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Teilerfolg der Stadt Görlitz im Rechtsstreit um Folgen ihrer »Einkreisung«

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Görlitz und die Kreisgebietsreform

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen, 02.12.2022 - 4 A 566/20

    Isolierte Anfechtungsklage; Klageänderung; Rechtsschutzbedürfnis;

    Mit Urteil vom 4. April 2012 - 7 K 824/10 - verpflichtete das Verwaltungsgericht Dresden den Beklagten, über den Ausgleich von Altfehlbeträgen und Altschulden zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.3 Mit Bescheid vom 16. März 2017 setzte der Beklagte den auszugleichenden Betrag auf Null fest.
  • OVG Sachsen, 11.06.2019 - 4 E 57/18

    Vollstreckung; Neubescheidung; Streitwert

    1 Das Verwaltungsgericht hat es in dem mit der Beschwerde angegriffenen Beschluss abgelehnt, dem Vollstreckungsschuldner ein Zwangsgeld anzudrohen, weil es der Auffassung war, dass dieser - entgegen der Auffassung der Vollstreckungsgläubigerin - seiner Verpflichtung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. April 2012 - 7 K 824/10 -, die Vollstreckungsgläubigerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, nachgekommen sei.

    Einer Vollstreckung nach § 172 VwGO des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. April 2012 - 7 K 824/10 - bedarf es nicht, weil der Vollstreckungsschuldner der dort ausgesprochenen Verpflichtung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts - wenn auch erst nahezu fünf Jahre später - durch den Erlass des Bescheids vom 16. März 2017 nachgekommen ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht